Mit den neuen steuerlichen Regelungen ab 2025 wird E-Mobilität für Unternehmen attraktiver denn je – vor allem in Verbindung mit eigener Ladeinfrastruktur und PV-Strom.

Mit dem neuen Wachstumsbooster 2025 ändern sich die Regeln zur Abschreibung von E-Autos für Unternehmen grundlegend. In Kombination mit Photovoltaik sparen Sie gleich doppelt! Doch was ist dieser Wachstumsbooster und was hat er mit E-Mobilität zu tun? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserem heutigen Magazin.
In einem Beschluss des Bundestages vom 26. Juni 2025, dem der Bundesrat im Juli 2025 zugestimmt hat, wurde ein Investitionssofortprogramm mit neuen steuerlichen Maßnahmen eingeführt, das Deutschlands Wirtschaft stärken soll. Besonders profitieren Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien.
Beispielsweise wurde eine 75%ige Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge beschlossen, die bis Ende 2027 gilt und einen großen Investitionsanreiz für E-Fuhrparks schafft. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, warum dieser Investitionsbooster in Kombination mit gewerblichen PV-Anlagen besonders wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das neue Gesetz umfasst einige neue Maßnahmen, die Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien steuerlich entlasten. Dazu zählen die Investitionsbooster für Ausrüstungsinvestitionen und betriebliche E-Mobilität, eine Absenkung der Körperschaftsteuer und der Ausbau der Forschungszulage. Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Eine Vielzahl von Gründen sprechen für E-Mobilität für Unternehmen. Hier ein Überblick:

1. Kostenersparnis durch günstigere Betriebskosten
Da Strom meist preiswerter ist als Diesel oder Benzin, sind die Unterhaltskosten für E-Fahrzeuge oft günstiger. Auch die Wartungskosten sind weniger kostspielig.
2. Staatliche Förderung und Steuervorteile
Besonders mit dem neuen Wirtschaftsbooster genießen E-Fahrzeuge in Deutschland Steuervorteile und staatliche Förderungen, die sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen auswirken.
3. Unabhängigkeit von steigenden Ölpreisen & fossilen Brennstoffen
Da kein Öl oder fossile Brennstoffe für den Betrieb von E-Fahrzeugen benötigt werden, wird eine gewisse Unabhängigkeit von den schwankenden Preisen geschaffen. Werden die E-Fahrzeuge mit Strom aus einer eigenen Solaranlage geladen, werden Kosten zusätzlich gesenkt.
4. THG-Quote: Zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf von THG-Zertifikaten
Durch den Verkauf von Treibhausgas-Zertifikaten (THG) können Unternehmen, die E-Fahrzeuge nutzen, von zusätzlichen Einnahmen profitieren.
5. Verbesserung des Images durch Nachhaltigkeit
Durch eine bessere CO2-Bilanz mit der Nutzung von E-Mobilität positionieren Unternehmen sich als zukunftsorientiert und umweltbewusst und verschaffen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil.
6. Erfüllung von ESG-Kriterien
Viele Gründe sprechen dafür, ein gutes ESG-Rating und andere Nachhaltigkeitszertifikate für Unternehmen zu priorisieren, denn Stakeholder legen immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit, die CO₂-Preise steigen und Konformität mit der EU-Taxonomie ist rentabel. Die Nutzung von E-Mobilität beeinflusst das ESG-Rating positiv.
Wer mehr über die Vorteile von ESG-Konformität erfahren möchte, kann sich in unserem Magazin “Wer seinen Nachhaltigkeitsscore verbessern will, baut am besten (auf) Solaranlagen” ausführlich informieren.
7. Erfüllung von gesetzlichen Auflagen
Für Unternehmen besteht bei Neubauten und großen Renovierungen mit mehr als 10 Stellplätzen und bei bestehenden Gewerbeimmobilien mit mehr als 20 Stellplätzen ab 2025 eine Pflicht für die Installation von Ladepunkten. Dies wurde im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) festgelegt.
Wer seine Kosten besonders effektiv senken möchte, fährt am besten nicht nur mit E-Fahrzeugen, sondern auch mit eigener Solarenergie. Beim Betrieb von PV-Anlagen ist ein hoher Stromverbrauch von Vorteil, da dadurch besonders viel Geld gespart wird. Somit lassen sich die steuerlich geförderten E-Fahrzeuge vor Ort mit günstigem, grünem Solarstrom laden und der erzeugte Strom besonders kosteneffizient nutzen.
Genau hier setzt hellgrün an: Wir pachten das Dach Ihrer gewerblichen Immobilie und errichten eine PV-Anlage darauf - ganz ohne Mehraufwand oder zusätzliche Kosten für Sie. Die jährliche Pachtzahlung können Sie optimal in Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge investieren und doppelt profitieren. Nehmen Sie über unser Formular heute noch Kontakt auf und wir prüfen kostenlos die Eignung Ihrer Immobilie: https://www.hellgruen.solar/kontakt
Mit der Wiedereinführung der Degressive Abschreibung können Unternehmen E-Fahrzeuge (Firmenwagen und Nutzfahrzeuge), die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, im 1. Jahr mit 75% absetzen. In den folgenden fünf Jahren können die Fahrzeuge mit fallenden Sätzen (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %) abgeschrieben werden.
Diese neue Regelung bietet den Vorteil einer hohen Liquiditätsentlastung in den ersten Jahren und verbessert zudem die Investitionsrentabilität.
Neben der Wiedereinführung der Degressive Abschreibung profitieren Unternehmen mit E-Fahrzeugen nun auch von einer Anhebung der Bemessungsgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von Elektroautos auf 100.000 € Bruttolistenpreis (von 70.000 €).
Auch hochpreisige Modelle werden durch diese Regelung attraktiv. Denn liegt der Listenpreis unter der 100.000 € Schwelle, ist weiterhin nur ein Viertel des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Ergänzend zu den beiden Regelungen für E-Mobilität wirkt sich auch die schrittweise Senkung der Körpschaftssteuer von 15% auf 10% ab 2028 positiv aus und reduziert die Unternehmenssteuerbelastung.
Mit diesen staatlichen Förderungen lohnen sich nachhaltige Investments umso mehr. Besonders in Kombination mit eigenem PV-Strom und eigener Ladeinfrastruktur können Unternehmen laut E.ON mit jährlichen Einsparungen von bis zu 100.000 € rechnen. Die übersichtliche Rechnung zeigt, wie positiv diese nachhaltigen Investments sich für Unternehmen auswirken.

Doch nicht nur die wirtschaftlichen Vorteile sprechen für Investitionen in E-Mobilität und Solarenergie. Auch, dass eine positive Klimabilanz immer wichtiger für Unternehmen wird und sich das Image durch mehr Nachhaltigkeit verbessert, ist zu beachten. Wer heute schlaues Employer Branding betreiben möchte, sollte großen Wert auf Sustainability legen.
Wir bei hellgrün helfen Ihnen dabei, das wirtschaftliche Potenzial Ihres Unternehmens optimal auszuschöpfen und zu Energiewende und Klimaschutz beizutragen.
Mit unserem Konzept der Pachtung von gewerblichen Immobiliendächern entsteht ganz ohne eigenes Investment oder Mehraufwand von Ihnen eine Solaranlage auf Ihrem Dach, die Sie oder Ihre Mieter im Gebäude mit günstigem, grünem Strom versorgt. Zudem profitieren Sie von einer jährlichen Pachtzahlung und den oben genannten Einflüssen auf Employer Branding, Ihr ESG-Rating und mehr.
Ist der lokale Verbrauch des selbst erzeugten PV-Stroms besonders hoch, sind unsere Projekte besonders profitabel. Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge bietet sich optimal als Schlüssel zur lokalen Energieverwertung an und sorgt zugleich für signifikante Ersparnisse für Ihr Unternehmen. Diese Win-Win-Situation wird durch die neuen Förderungen und Abschreibemöglichkeiten für E-Mobilität noch profitabler für Sie, sodass ein Investment sich im Förderzeitraum besonders lohnt.

Investitionen in E-Mobilität und Photovoltaik sind steuerlich, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Planen Sie jetzt Ihren Einstieg in die E-Mobilität – mit Fördervorteilen, PV-Strom und Ladeinfrastruktur. hellgrün begleitet Sie dabei Schritt für Schritt. Fragen Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin an!
Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Lösungen
Unternehmen können 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben. Gültig für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden
Ja, die Bemessungsgrenze wurde auf 100.000 € angehoben – nur 0,25 % als geldwerter Vorteil.
Bis zu 100.000 € jährliche Einsparungen durch günstigen Eigenverbrauch und Förderungen.
Durch Beratung, Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen.
Betriebe mit eigenen Stellplätzen und Fuhrpark profitieren doppelt – durch günstigen Strombezug, steuerliche Vorteile und eine bessere ESG-Bewertung.