Mit hellgrün investieren private Anleger in geprüfte Photovoltaikprojekte mit planbaren Erträgen und attraktiven Renditen. Wir übernehmen Projektentwicklung, Betrieb und Verwaltung – Sie profitieren vom Ertrag.






Wir übernehmen die gesamte Projektierung der PV-Anlagen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen passende Partnerbanken sowie Steuerkanzleien für Ihre Finanzierung und Steuerberatung. Sie treffen die Entscheidung – wir bereiten alles vor.

Unsere geprüften Fachpartner installieren Ihre Photovoltaikanlage professionell und termingerecht. Nach Fertigstellung sind Sie alleinige:r Eigentümer:in der Anlage.

hellgrün übernimmt dauerhaft den laufenden Betrieb, die technische Überwachung und alle Instandhaltungsmaßnahmen. Sie profitieren von regelmäßigen Erlösen – völlig sorgenfrei.
Wartung, Betrieb und Instandhaltung übernehmen wir vollständig für Sie. Lehnen Sie sich zurück – hellgrün sorgt für einen reibungslosen Anlagenbetrieb und nachhaltige Stromerträge.
Sie investieren in echtes Eigentum. Ihre Photovoltaikanlage gehört Ihnen zu 100 % – inklusive aller Rechte und voller Flexibilität.
Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten und erfahrenen Partnern. Die Abnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter – für maximale Sicherheit und Qualität.
Jede PV-Anlage ist über eine Versicherung mit Vollkaskoschutz inkl. Ertragsausfallrisiko abgesichert. So bleiben Ihre Erträge auch bei unerwarteten Schäden geschützt.


Nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen, vollständige Dokumentation und Remote-Monitoring in Echtzeit garantieren volle Kontrolle über Ihre Photovoltaik-Anlage.
Wir setzen ausschließlich auf Premium Tier 1 Solarmodule mit 25 Jahren Leistungsgarantie und 10 Jahren Garantie auf Wechselrichter. Für konstant stabile Erträge – langfristig.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Leben – wir kümmern uns um Ihre Photovoltaik-Investitionen. Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie durch alle Projektphasen.
Dank unserer Finanzierungspartner erhalten Sie bei Bedarf ein maßgeschneidertes Finanzierungsangebot – für den bestmöglichen Ertrag aus Ihrem Investment.
Faire Verträge, fundierte Analysen, ein Partner auf Augenhöhe.


hellgrün erstellt für jedes Projekt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit drei unterschiedlichen Szenarien. Das konservativ gerechnete Szenario nehmen wir als Grundlage für die IRR-Angaben. So wissen Investoren genau, womit sie rechnen können und treffen ihre Entscheidung auf solider Datenbasis.
Unsere Berechnung berücksichtigt u.A. Einspeisevergütungen, individualisierbare Finanzierungskosten, Steuern und Gestaltungsinstrumente wie den IAB, Strompreisentwicklungen, Betriebskosten und standort- und anlagenspezifische Faktoren. Das Ergebnis: ein möglichst realistisches Bild der Rendite – konservativ gerechnet, damit Ihr Investment auch in herausfordernden Zeiten trägt.


Große Investitionen brauchen einen Partner, der mitdenkt. hellgrün bringt technische Kompetenz und unternehmerisches Verständnis zusammen, um komplexe PV-Projekte wirtschaftlich erfolgreich zu machen. Von der Planung bis zum laufenden Betrieb begleiten wir unsere Investoren mit höchsten Ansprüchen an Qualität und Service. Denn ein erfolgreiches Projekt endet nicht mit der Inbetriebnahme.

Auswahl an Kundenstimmen unserer Dachflächeneigentümer, Stromabnehmer und PV-Investoren.
So könnte Ihr Investment in eine Solaranlage aussehen – mit 10 % Rendite durch steuerliche Vorteile und einer jährlichen CO₂-Ersparnis von 50 Tonnen.

Entdecken Sie unsere aktuellen Investitionsmöglichkeiten

Sie wählen die passende PV-Anlage aus unserem Portfolio aus. Nach Abschluss des Errichtungsvertrags übernehmen wir den Rest.

Wir übertragen die Dachpacht auf Sie als Investor, kümmern uns um alle Genehmigungen und tragen die Dienstbarkeit ein – rechtskonform & transparent.

Die Anlage geht ans Netz – mit offizieller EEG-Inbetriebnahme und Start der Stromvergütung. Ab diesem Zeitpunkt beginnen Ihre Erträge.
hellgrün wurde mit der Vision gegründet, grüne Energie zum Standard und Motor für wirtschaftliches Wachstum zu machen.

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Lösungen
Die Kosten für eine gewerbliche Photovoltaikanlage beginnen ab ca. 80.000 €. Der Großteil unserer Kunden nutzt für die Investition eine Bankfinanzierung – typischerweise kann bis zu 85 % der Investitionssumme über ein Darlehen finanziert werden, in manchen Fällen sogar bis zu 100 %.Der verbleibende Eigenkapitalanteil von meist 15–20 % lässt sich in vielen Fällen vollständig durch die Steuerrückerstattung aus dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) decken. Das bedeutet: Wer den IAB nutzt, benötigt in der Theorie kein unmittelbar verfügbares Kapital – die Steuerrückerstattung dient als Eigenkapital für die Finanzierung. Wir verbinden Sie gerne mit einer unserer Partnerbanken.
Wie jede Investition ist auch ein Investment in Photovoltaik mit Risiken verbunden. Das Risiko-Rendite Verhältnis ist bei PV-Anlagen allerdings attraktiv: Auf der Erlös-Seite garantiert der Staat über das Erneuerbare Energien Gesetz eine feste Vergütung für den erzeugten Strom. Auf der Kosten-Seite kann die Anlage umfassend gegen Schäden versichert werden, inkl. einer Ausfallvergütung bei Sturmschäden, Vandalismus, Wasserschäden usw. Zudem verbauen unsere etablierten Fachpartner nur hochwertige Materialien und Module mit mind. 25 Jahren Herstellergarantie.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Eigentümern von Photovoltaik-Anlagen über 20 Jahre eine feste Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom. Nimmt man an, dass der gesamte Strom der Anlage in das öffentliche Netz eingespeist und über das EEG vergütet wird, liegen die Renditen unserer Kunden meist zwischen 6 und 7%. Dieses Szenario stellt in unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung das Worst-Case Szenario dar. hellgrün fokussiert sich darüber hinaus darauf, dass ein möglichst hoher Prozentsatz des Stroms an die Nutzer der Immobilie vor Ort vermarktet wird, da der lokal verkaufte Strom einen höheren Ertrag generiert als der eingespeiste Strom.
Ein Investment in Photovoltaik mit hellgrün ist ein langfristiges Investment – typischerweise über eine Laufzeit von 20 Jahren oder mehr. Sie bleiben dabei jederzeit 100 % Eigentümer der Anlage und sind nicht dauerhaft gebunden: Nach Ablauf der steuerlichen Haltefrist (in der Regel 2-3 Jahre nach Anschaffung) ist eine Veräußerung der Anlage auf dem Sekundärmarkt möglich und auch im Markt durchaus üblich. Interessant dabei: Auch auf gebrauchte Bestandsanlagen kann der Investitionsabzugsbetrag (IAB) typischerweise genutzt werden – was den Erwerb einer Anlage auf dem Sekundärmarkt für Neuinvestoren steuerlich attraktiv macht. Dies ist ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zu einem Investment über geschlossene Fonds, Genossenschaftsanteile oder Crowdinvestment-Projekte.
Die Rendite die Sie erwarten können beinhaltet bereits alle Betriebskosten, Rücklagen und realistische Annahmen zur Stromvermarktung.
Nach Abzug aller Kosten und Rückstellungen liegt bei einem Photovoltaik Investment mit hellgrün bei bis zu 10 % pro Jahr. Je höher der Anteil lokal verkauften Stroms, desto höher fällt Ihre Rendite aus.
Es gibt zwei wesentliche steuerliche Förderungen:
Den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG, der es ermöglicht, bis zu 50% der geplanten Investitionssumme vorab steuerlich geltend zu machen, und die Sonderabschreibung, die zusätzlich 40% der Restkosten im ersten Jahr absetzbar macht.
Je nach Komplexität der Photovoltaikanlage liegt die Bewirtschaftungs-Gebühr bei maximal 10% des jährlichen Umsatzes. Die Gebühr misst sich dabei allein am tatsächlich erwirtschafteten Umsatz der PV-Anlage und beinhaltet keine fixe Komponente.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist eine steuerliche Fördermaßnahme, die es ermöglicht, bis zu 50 % der geplanten Investitionssumme (maximal 200.000 €) bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuermindernd geltend zu machen. Hierdurch verringert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage und damit die Steuerlast im Anspruchsjahr – die resultierende Steuererstattung kann direkt als Eigenkapital in die Finanzierung der PV-Anlage eingebracht werden. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB erfolgen. Ergänzend kann eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % im Investitionsjahr genutzt werden, was die steuerliche Anfangswirkung zusätzlich verstärkt.
Nein – im Gegenteil: hellgrün übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung.
Von der Auswahl der Anlage über Vertragsgestaltung, Inbetriebnahme, technische Betreuung bis hin zur kaufmännischen Verwaltung sind alle Prozesse für Sie vorbereitet.
Sie investieren – wir kümmern uns um den Rest.
hellgrün Invest richtet sich an Privatpersonen und Unternehmer, die ihr Kapital langfristig und planbar anlegen möchten – und dabei gleichzeitig Steuern sparen und die Energiewende aktiv unterstützen wollen. Besonders attraktiv ist das Modell für Personen mit steuerpflichtigem Einkommen, die den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen können, um einen Teil der Investition vorab steuerlich geltend zu machen. hellgrün übernimmt dabei die gesamte Abwicklung – von Planung und Installation bis zum laufenden Betrieb – sodass für den Investor kein eigener Aufwand entsteht.
Ihre Erträge werden in der Regel monatlich ausgezahlt – direkt auf Ihr Referenzkonto. Das gilt für alle Erlösquellen:
EEG-Einspeisevergütung (Netzbetreiber): Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, monatliche Abschlagszahlungen bis zum 15. des Folgemonats zu leisten. Am Jahresende erfolgt eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlichen Einspeisemenge, die zu hohe oder zu niedrige Abschläge ausgleicht.
Direktvermarktung: Verkauft die Anlage den Strom über einen Direktvermarkter, erfolgt die Auszahlung der Erlöse ebenfalls monatlich.
Lokalstromlieferung (Direktverkauf vor Ort an Mieter): Die Erlöse aus dem Verkauf von Strom direkt an die Nutzer des Gebäudes werden ebenfalls monatlich abgerechnet.
Standard bei hellgrün:Bei den meisten hellgrün-Anlagen wird monatlich produktionsgenau abgerechnet. In einzelnen Fällen – abhängig vom Netzbetreiber oder Direktvermarkter – können zunächst Abschläge fließen, die am Jahresende mit der tatsächlichen Produktion verrechnet werden.
PV-Anlagen erzeugen Strom, solange Licht vorhanden ist, auch bei Bewölkung. Moderne Module nutzen sowohl direkte Sonnenstrahlung als auch diffuses Streulicht. Bei leichter Bewölkung erreicht eine Anlage typischerweise noch 30–60 % ihrer Nennleistung, an stark bewölkten Tagen entsprechend weniger.Saisonale Schwankungen sind normal und einkalkuliert:Im Winter produziert eine PV-Anlage deutlich weniger als im Sommer – die Sonneneinstrahlung ist in Deutschland im Sommer rund fünfmal höher als im Winter.
Das ist kein Defekt, sondern physikalisch bedingt und in jeder Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt. Auch jährliche Ertragsschwankungen von ±10–15 % durch unterschiedlich sonnenreiche Jahre sind normal.Konservative Ertragsplanung:Die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf historischen Wetterdaten, die langjährige Durchschnittswerte abbilden. Schlechte Einzeljahre können unter diesem Durchschnitt liegen – das ist für eine PV-Anlage über 20 Jahre normal und einkalkuliert.
Was eine Versicherung hier nicht leistet:Ertragsminderungen durch normales schlechtes Wetter sind kein Versicherungsfall – sie sind Teil des kalkulierten Betriebsrisikos einer PV-Anlage. Die Ertragsausfallversicherung greift bei technischen Defekten oder Schäden, nicht bei natürlicher Witterungsvarianz.
Sie bleiben in jedem Fall 100 % Eigentümer Ihrer PV-Anlage – das Eigentum ist rechtlich sauber als Ihr persönlicher Vermögenswert abgesichert und kann hellgrün im Insolvenzfall nicht entzogen werden.
Was mit dem Betrieb passiert: hellgrün fungiert als Betriebsführer Ihrer Anlage. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz würde diese Rolle auf einen anderen qualifizierten Betriebsführer übergehen. Derartige Übergaben sind in der Branche etablierte Prozesse und beeinträchtigen den laufenden Anlagenbetrieb in der Regel nicht.
Was mit Ihren Einnahmen passiert:
Ihre Ertragsströme aus dem Stromverkauf fließen direkt auf Ihr Konto – sie laufen zu keinem Zeitpunkt über die Konten von hellgrün. Das bedeutet: Selbst wenn hellgrün als Unternehmen ausfallen würde, sind Ihre Zahlungsflüsse davon strukturell nicht betroffen.Kurz zusammengefasst: Eigentum bleibt Ihr Eigentum. Einnahmen bleiben Ihre Einnahmen. Und der Betrieb der Anlage kann nahtlos fortgeführt werden.
Ja – Ihre Einnahmen aus Stromverkauf steigen langfristig mit den Energiepreisen. Gleichzeitig profitieren Sie durch Sachwert-Investition in reale Infrastruktur, die nicht von Inflation entwertet wird, wie etwa Bargeld oder Anleihen.
Mit hellgrün investieren Sie direkt in Ihr Eigentum – Sie erwerben konkrete Anlagenteile und werden wirtschaftlicher Eigentümer der PV-Anlage. Das unterscheidet uns grundlegend von Fonds und Genossenschaften.
Direktinvestition mit hellgrün
- Sie erwerben echtes Eigentum an der Anlage oder Anlagenteilen
- Volles steuerliches Potenzial: Als Eigentümer eines beweglichen Wirtschaftsguts (§ 7g EStG) können Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen – bis zu 50 % der Investitionssumme bereits im Jahr vor der Anschaffung steuerlich geltend machen, dazu Sonderabschreibungen und lineare AfA über 20 Jahre
- Vollständige Transparenz: Sie wissen genau, in welche Anlage Sie investieren
- Verkäuflichkeit: Ihre Anlage kann grundsätzlich wieder veräußert werden
Solar-Fonds oder Genossenschaften:
- Sie erwerben Fondsanteile oder Genossenschaftsanteile – kein direktes Eigentum an der Anlage selbst
- Kein IAB möglich: Da kein bewegliches Wirtschaftsgut erworben wird, entfällt der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind damit deutlich eingeschränkter.
- Häufig mehrjährige Bindungsfristen mit eingeschränkter Verfügbarkeit des Kapitals
- Geringere Transparenz über konkrete Projekte und deren Performance
Fazit: Für Investoren mit hoher Einkommensteuerlast ist der steuerliche Unterschied besonders relevant: Bei Fonds und Genossenschaften ist keine IAB-Bildung möglich. Mit einer hellgrün-Direktinvestition hingegen kann die Steuerlast durch IAB und Abschreibungen bereits im Jahr vor der Investition erheblich gesenkt werden – das Finanzamt wird zum Mitinvestor.